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Soziale Leistungen
 
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Kindergeld

Das Kindergeld wird einkommensunabhängig gezahlt. Es ist nach der Zahl der Kinder gestaffelt und beträgt:

 

  • für das erste und zweite Kind monatlich 194,- €
  • für das dritte Kind monatlich 200,- €
  • für das vierte und jedes weitere Kind monatlich 225,- €


Kindergeld gibt es:

  • für alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr,
  • für Kinder in Ausbildung bis zum 25. Lebensjahr,
  • für arbeitslose Kinder bis zum 21. Lebensjahr.


Zuständig für Anträge auf Kindergeld aus dem Kreis Soest ist die Familienkasse Meschede.

Weitere Informationen und Antragsformulare:
Bundesagentur für Arbeit
Sammlung ausfüllbarer Formulare für den Bereich Kindergeld
Formulare Kinderzuschlag
Bildung und Teilhabe im Kreis Soest
Downloads zu dieser Seite:
Antrag auf Kindergeld
Antrag auf Kindergeld für ein weiteres neugeborenes Kind

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