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Soziale Leistungen
 
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Elterngeld

Das Elterngeld wurde Anfang 2007 eingeführt und hat das bisherige Erziehungsgeld abgelöst. Diese finanzielle Unterstützung kann nur für Kinder beantragt werden, die nach dem 01.01.2007 geboren sind. Eltern können ab der Geburt eines Kindes bis zu 14 Monate lang das Elterngeld erhalten.  Den Zeitraum können beide frei untereinander aufteilen.

Mütter und Väter, die

  • ihre Kinder nach der Geburt selbst betreuen und erziehen,
  • nicht mehr als 30 Stunden in der Woche arbeiten,
  • mit ihren Kindern in einem Haushalt leben und
  • einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben,


erhalten Elterngeld.

Die Höhe des Elterngeldes ist von Ihrem Nettoeinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes abhängig.

Seit 01. Januar 2009 können auch Großeltern Großelternzeit beantragen, um bei der Betreuung des Enkelkindes zu helfen.

Elterngeld Plus

Eltern, die nach der Geburt des Kindes Teilzeit arbeiten, können die Bezugszeit des Elterngeldes verlängern: Aus einem Elterngeldmonat werden zwei ElterngeldPlus-Monate. Wenn beide Elternteile für mindestens vier Monate lang parallel zwischen 25 bis 30 Wochenstunden arbeiten, erhalten sie mit dem Partnerschaftsbonus vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate.

Nähere Informationen und Antragsstellung:
Familien - Wegweiser
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

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Kontakt

Kreis Soest
Abteilung 
Jugend und Familie 
Elterngeld

Ansprechpartner 
und Kontakt
Hoher Weg 1-3
59494 Soest

 
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