Arbeitslosengeld
Sie sind arbeitslos geworden und benötigen staatliche Hilfen, bis Sie wieder für sich selbst sorgen können?
Auf dieser Seite finden Sie die Information, die Sie brauchen, wie:
Wann können Sie Arbeitslosengeld I beantragen?
Wann können Sie Arbeitslosengeld II beantragen?
Sowie Links zu den Behörden, bei denen Sie Ihren Antrag stellen können.
Arbeitslosengeld I
Anspruch auf Arbeitslosengeld haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die arbeitslos sind, sich persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet haben und einen bestimmten Zeitraum beschäftigt waren.
Den Antrag auf Arbeitslosengeld stellen Sie bitte persönlich bei der Agentur für Arbeit Soest (Kontakt rechts).
Sammlung ausfüllbarer Formulare für den Bereich Arbeitslosengeld
Weitere wichtige Informationen
Arbeitslosengeld II
Das Arbeitslosengeld II ist eine Grundsicherungsleistung für erwerbsfähige Arbeitsuchende. Es umfasst neben dem Arbeitslosengeld II auch die Kosten für Unterkunft und Heizung. Anspruch auf die Leistung haben alle in Deutschland lebenden erwerbsfähigen Menschen, die hilfebedürftig sind, weil sie entweder kein Einkommen erzielen oder das erzielte Arbeitseinkommen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nicht ausreicht. Wer diese Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) bezieht, erhält zudem Unterstützung bei der Suche nach einem geeigneten Arbeitsplatz, um die Hilfebedürftigkeit zu beenden oder zu reduzieren.
Ihren Antrag müssen Sie persönlich bei dem Jobcenter Arbeit Hellweg Aktiv (AHA) stellen (Kontakt rechts).
Sammlung ausfüllbarer Formulare für den Bereich Arbeitslosengeld II
Weitere wichtige Informationen