Ehrenamtlicher Dolmetscherpool Kreis Soest
Unterstützung bei niederschwelligen, mündlichen Übersetzungen
Der ehrenamtliche Dolmetscherpool ist ein Unterstützungsangebot für Institutionen und Einrichtungen z.B. bei Elternsprechtagen, Informationsgesprächen und weiteren niederschwelligen und mündlichen Übersetzungen. Aktuell sind 180 Dolmetscherinnen und Dolmetscher in unserem Pool aufgeführt und decken ca. 45 Sprachen ab. Sie erhalten pro angefangener Zeitstunde eine Aufwandsentschädigung von 12,50 Euro, die durch die buchende Stelle erstattet wird.
Folgende Sprachen können derzeit durch ehrenamtliche Dolmetscherinnen und Dolmetscher abgedeckt werden:
Mögliche Sprachen
Albanisch |
Amharisch |
Arabisch |
Aramäisch |
Aserbaidschanisch |
Armenisch |
Bengalisch |
Bosnisch |
Bulgarisch |
Chinesisch |
Dari |
Englisch |
Farsi |
Französisch |
Georgisch |
Griechisch |
Hebräisch |
Hindi |
Indonesisch |
Italienisch |
Japanisch |
Kosovarisch |
Kurdisch |
Mazedonisch |
Niederländisch |
Paschtu |
Polnisch |
Portugiesisch |
Punjabi |
Rumänisch |
Russisch |
Serbokroatisch |
Serbisch |
Slowakisch |
Singhalesisch |
Somali |
Spanisch |
Tadschikisch |
Thai |
Tigrinya |
Tschechisch |
Türkisch |
Ukrainisch |
Ungarisch |
Urdu |
Tamilisch |
Persisch
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Fulla
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Es handelt sich um ein freiwilliges Engagement, das unentgeltlich und aus uneigennützigen Gründen übernommen wird. Daher kann keine professionelle Dienstleistung vorausgesetzt werden. Sollte es sich um einen Termin mit erheblichen Rechtsfolgen (Polizei, Gericht, Gesundheitsgutachten usw.) handeln, sollte eine vereidigte Dolmetscherin oder ein vereidigter Dolmetscher beauftragt werden. Vereidigte Dolmetscherinnen und Dolmetscher finden Sie hier.
Bei jedem Einsatz muss eine hauptamtliche Person anwesend sein.
Aufwandsentschädigungen
Für die Tätigkeit erhalten die Ehrenamtlichen eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 12,50 € pro angefangener Zeitstunde.
Diese wird von der Auftraggeberin oder dem Auftraggeber innerhalb von 14 Tagen nach dem Einsatz direkt an den Ehrenamtlichen auf ein von ihm benanntes Konto gezahlt. Die Dolmetscherinnen und Dolmetscher können von allen Institutionen bzw. Einrichtungen gebucht werden, die mit neu zugewanderten Menschen zu tun haben.
Über das folgende Formular können Sie eine Dolmetscherin oder einen Dolmetscher in der gewünschten Sprache anfragen. Wir bitten um Verständnis, dass wir für die Organisation einen ausreichenden Vorlauf von mindestens 3 Tagen benötigen.
Ich bitte Sie zu beachten, dass für Vermittlungen, die nicht mindestens 24 Stunden vor Beginn des Übersetzungstermins abgesagt werden, Kosten in Höhe von 12,50 Euro entstehen können.
Folgende Einsätze dürfen nicht von den ehrenamtlichen Dolmetscherinnen und Dolmetschern übersetzt werden:
¯ AOSF-Verfahren (Verfahren zur Ermittlung von sonderpädagogischem Förderbedarf)
¯ Asylverfahren
¯ Rechtsfragen
¯ Gerichtsverfahren
¯ Juristische Sachverhalte & Gespräche mit Anwälten
¯ Gespräche zur Ausstellung von Gesundheitszeugnissen
¯ Amtsärztliche Untersuchungen verbunden mit der Erstellung eines Gutachtens
¯ Ärztliche Anamnesen und Diagnosen
¯ Geburtenregistrierung
¯ Vaterschaftsanerkennungen
¯ Eheschließungen
¯ Schriftstücke
¯ Rechtliche Maßnahmen bei Kindeswohlgefährdung
Gerne senden wir Ihnen Anlaufstellen für vereidigte Dolmetscherinnen und Dolmetscher auf Anfrage zu.
Die Dolmetscheranfrage bitte mindestens 48 Stunden im Voraus buchen, da wir sonst keinen Einsatz vermitteln können.