Dolmetscherbuchung
Ab sofort werden wir vorübergehend nur telefonische Übersetzungsdienste unserer ehrenamtlichen Dolmetscher/innen anbieten.
Bitte nutzen Sie dafür, wie gewohnt, unser Buchungsformular weiter unten auf der Seite.
Bedingungen für die Buchung ehrenamtlicher Dolmetscherinnen und Dolmetscher
Neuzugewanderte verfügen häufig noch nicht über ausreichende Deutschkenntnisse. Übersetzungsangebote durch Familienmitglieder führen oftmals zu nicht zufriedenstellenden Ergebnissen oder zur Überforderung von Angehörigen. Aus diesem Grund bietet das Kommunale Integrationszentrum Kreis Soest einen ehrenamtlichen Dolmetscherpool an. Folgende Sprachen können derzeit durch ehrenamtliche Helferinnen und Helfer abgedeckt werden:
Mögliche Sprachen
Albanisch |
Amharisch | Arabisch | Aramäisch |
Aserbaidschanisch | Armenisch | Bengalisch | Bosnisch |
Bulgarisch | Chinesisch | Dari | Englisch |
Farsi | Französisch | Georgisch | Griechisch |
Hebräisch | Hindi | Indonesisch | Italienisch |
Japanisch | Kosovarisch | Kurdisch (Kurmandschi / Sorani) |
Mazedonisch |
Niederländisch | Paschtu | Polnisch | Portugiesisch |
Punjabi | Rumänisch | Russisch | Serbokroatisch |
Serbisch | Slowakisch | Singhalesisch | Somali |
Spanisch | Tadschikisch | Thai | Tigrinya |
Tschechisch | Türkisch | Ukrainisch | Ungarisch |
Urdu | |||
Es handelt sich bei den Dolmetscherinnen und Dolmetschern um ein freiwilliges Engagement, das unentgeltlich und aus uneigennützigen Gründen übernommen wird. Daher kann keine professionelle Dienstleistung vorausgesetzt werden. Sollte es sich um einen Termin mit erheblichen Rechtsfolgen (Polizei, Gericht, Gesundheitsgutachten usw.) handeln, sollte ein vereidigter Dolmetscher beauftragt werden. Vereidigte Dolmetscher finden Sie hier.
Bei jedem Einsatz muss eine hauptamtliche Person anwesend sein.
Aufwandsentschädigungen
Für die Tätigkeit erhalten die Ehrenamtlichen eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 12,50 € pro angefangener Zeitstunde.
Diese wird vom Auftraggeber innerhalb von 14 Tagen nach dem Einsatz direkt an den Ehrenamtlichen auf ein von ihm benanntes Konto gezahlt. Die Dolmetscherinnen und Dolmetscher können von allen Institutionen bzw. Einrichtungen gebucht werden, die mit neu zugewanderten Menschen zu tun haben.
Über das folgende Formular können Sie eine/einen Dolmetscherin/Dolmetscher in der gewünschten Sprache anfragen. Wir bitten um Verständnis, dass wir für die Organisation einen ausreichenden Vorlauf von mindestens 3 Tagen benötigen.
Ich bitte Sie zu beachten, dass für Vermittlungen, die nicht mindestens 24 Stunden vor Beginn des Übersetzungstermins abgesagt werden, Kosten in Höhe von 12,50 Euro entstehen können.
Folgende Einsätze dürfen nicht von den ehrenamtlichen Dolmetscher/innen übersetzt werden:
AOSF-Verfahren (Verfahren zur Ermittlung von sonderpädagogischem Förderbedarf)
Asylverfahren
Rechtsfragen
Gerichtsverfahren
Juristische Sachverhalte & Gespräche mit Anwälten
Gespräche zur Ausstellung von Gesundheitszeugnissen
Amtsärztliche Untersuchungen verbunden mit der Erstellung eines Gutachtens
Ärztliche Anamnesen und Diagnosen
Geburtenregistrierung
Vaterschaftsanerkennungen
Eheschließungen
Schriftstücke
Rechtliche Maßnahmen bei Kindeswohlgefährdung
Gerne senden wir Ihnen Anlaufstellen für vereidigte Dolmetscher/innen auf Anfrage zu.
Ab sofort werden wir vorübergehend nur telefonische Übersetzungsdienste unserer ehrenamtlichen Dolmetscher/innen anbieten.
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