Studieren
Für ein Studium an einer deutschen Universität brauchen Sie die allgemeine Hochschulreife, das Abitur.
Wenn sie an einer Fachhochschule studieren möchten, wird das Zeugnis der Fachhochschulreife vorausgesetzt.
Wenn Sie neu in den Kreis Soest zugewandert sind, müssen Sie Ihre ausländischen Schul- und Studienabschlüssen übersetzen, beglaubigen und anerkennen lassen. Die Übersetzung muss ein in Deutschland gerichtlich anerkannter Übersetzer anfertigen.
Wenn Sie als deutscher Staatsangehöriger Ihre ausländischen Schulabschlüsse anerkennen lassen wollen, sind in Nordrhein-Westfalen die Bezirksregierung Düsseldorf und die Bezirksregierung Köln zuständig.
Haben Sie eine ausländische Staatsangehörigkeit und möchten Ihre ausländischen Schulabschlüsse für die Zulassung zu einem Studium anerkennen lassen, müssen Sie sich an die Hochschule/Fachhochschule wenden, an der Sie studieren möchten. Diese ist auch für die Anerkennung Ihrer bereits erbrachten Studienleistungen zuständig.
Damit Sie studieren können, müssen Sie ausreichende Sprachkenntnisse für den Hochschulzugang (DSH) nachweisen.
Über ein Studium können Sie sich auf der jeweiligen Webseite der Hochschulen informieren.
Sehr gute und umfassende Informationen über die Voraussetzungen für ein Studium in Deutschland finden Sie ebenfalls auf den Internetseiten der deutschen Auslandvertretung Ihres Landes, welche Sie hier über das Auswärtige Amt der Bundesrepublik Deutschland aufrufen können.
Weitere Informationen finden Sie unter den Punkten Aufenthalt (Studium) und Beruf (Anerkennung von ausländischen Bildungsabschlüssen).