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Schulische Ausbildung

Die Berufskollegs in Nordrhein-Westfalen bieten verschiedene Möglichkeiten einen Berufsabschluss zu machen.

Dafür brauchen Sie keine Arbeitserlaubnis.

Die berufliche Qualifizierung ist außerdem ein allgemein bildender Schulabschluss, der über dem bisher erreichten Abschluss liegt. Wenn Sie beispielsweise die 9. Klasse mit einem Hauptschulabschluss beendet haben, können Sie auf dem Kolleg einen Berufsabschluss zum staatlich geprüften Sozialhelfer oder Sozialhelferin wie auch zum staatlich geprüften Kinderpfleger oder Kinderpflegerin machen. Gleichzeitig erhalten Sie die Fachoberschulreife. Eine solche Ausbildung an der Berufsfachschule dauert 2 Jahre.

Nach der Fachoberschulreife oder der Fachoberschulreife mit Qualifikationsvermerk können Sie zum Beispiel staatlich geprüfter Assistent oder Assistentin für Betriebsinformatik werden oder auch staatlich geprüfter gestaltungstechnischer Assistent oder Assistentin. Solche Ausbildungen dauern 3 oder 3 1/4 Jahre. Mit dem Berufsabschluss erwerben Sie - je nach dem welchen Schulabschluss Sie hatten und bei entsprechender Leistung - die Fachhochschulreife (Fachabitur) oder die allgemeinen Hochschulreife (Abitur). 

Einige Berufskollegs haben eine eigene Webseite, die Sie über die Internetseite Schulübersicht des Schulamtes des Kreises Soest aufrufen können.

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Kontakt

Kreis Soest
Abteilung
Schulangelegenheiten
Berufskollegs

Hendrik Henneböhl

Sachgebietsleitung
Hoher Weg 1-3
59494 Soest
2.OG, Raum: 2.068
Telefon: 02921 30-2468
Telefax: 02921 30-2493
E-Mail: hendrik.henneboehl@
kreis-soest.de

www.kreis-soest.de

 
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