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Anerkennung von ausländischen Abschlüssen

Als erstes müssen Sie Ihre ausländischen Zeugnisse und Berufsabschlüsse übersetzen und beglaubigen lassen.

 

Dies brauchen Sie, um in Deutschland in Ihrem Beruf arbeiten zu können und um Ihre Chancen bei der Arbeitssuche zu erhöhen.

 

Die Übersetzung muss durch in Deutschland gerichtlich anerkannte Übersetzer/innen gemacht werden.

 

Dann müssen Sie die übersetzten und beglaubigten Zeugnisse, Ausbildungs- und Berufsabschlüsse sowie akademische Grade anerkennen lassen. Die Annerkennung von ausländischen Abschlüssen ist überwiegend Ländersache. Das bedeutet, dass es von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Regelungen gibt. Anerkennungen eines Bundeslandes werden von den jeweils anderen in der Regel nicht übernommen.

 

Hier finden Sie im Überblick die wichtigsten Internetseiten für die Anerkennung der jeweiligen ausländischen Abschlüsse:

 

  • Schulabschlüsse

  • Berufliche Abschlüsse

  • Hochschulabschlüsse

  • Zentralstelle für Ausländisches Bildungswesen
     
  • Wegweiser NRW für die Anerkennung von im Ausland erworbenen beruflichen Abschlüsse

 

 

Falls Sie im Kreis Soest studieren möchten, finden Sie Informationen auf der Seite Studieren.

 

Das Soester EntwicklungsNetz (SEN e. V.) führt  die Beratungen zur Anerkennung ausländischer Berufs- oder Studienabschlüsse durch.

Für die Vereinbarung eines Beratungstermins melden Sie sich bitte beim Kommunalen Integrationszentrum Kreis Soest unter der Telefonnummer 02921/30-2844 (Fr. Hartmann).

 

 

Weitere Informationen:

Anerkennung und Berufszugang für Ärzte und Fachärzte mit ausländischen Qualifikationen in Deutschland

Anerkennung und Berufszugang für Ingenieurinnen und Ingenieure mit ausländischen Qualifikationen in Deutschland


 


Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen

Downloads auf dieser Seite:
Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse - Arabisch
Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse - Bulgarisch
Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse - Deutsch
Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse - Englisch
Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse - Französisch
Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse - Kroatisch
Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse - Kurdisch
Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse - Polnisch
Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse - Russisch
Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse - Spanisch
Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse - Türkisch

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Weitere Informationen

 

Integration durch Quali-
fizierung

 

Anerkennung in Deutschland 

 

Ministerium für Kultur und Wissenschaft NRW

 

Informationsportal für
ausländische
Berufsqualifikationen

Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen

Kontakte

Telefon-Hotline: 03018-15-1111

Kreis Soest
Kommunales Integrationszentrum 

Denise Hartmann
Sekretariat, Verwaltung, Dolmetscherpool
Hoher Weg 1-3
59494 Soest
Erdgeschoss, Raum E 182 
Telefon: 02921 30-2844
Telefax: 02921 30-3493
E-Mail: denise.hartmann@kreis-soest.de

www.zuhause-im-kreis-
soest.de

www.kreis-soest.de

Zuständigkeiten für die Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse und -nachweise

 
Logo KOMM-IN NRW