Anerkennung von ausländischen Abschlüssen
Als erstes müssen Sie Ihre ausländischen Zeugnisse und Berufsabschlüsse übersetzen und beglaubigen lassen.
Dies brauchen Sie, um in Deutschland in Ihrem Beruf arbeiten zu können und um Ihre Chancen bei der Arbeitssuche zu erhöhen.
Die Übersetzung muss durch in Deutschland gerichtlich anerkannte Übersetzer/innen gemacht werden.
Dann müssen Sie die übersetzten und beglaubigten Zeugnisse, Ausbildungs- und Berufsabschlüsse sowie akademische Grade anerkennen lassen. Die Annerkennung von ausländischen Abschlüssen ist überwiegend Ländersache. Das bedeutet, dass es von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Regelungen gibt. Anerkennungen eines Bundeslandes werden von den jeweils anderen in der Regel nicht übernommen.
Hier finden Sie im Überblick die wichtigsten Internetseiten für die Anerkennung der jeweiligen ausländischen Abschlüsse:
- Schulabschlüsse
- Berufliche Abschlüsse
- Hochschulabschlüsse
- Zentralstelle für Ausländisches Bildungswesen
- Wegweiser NRW für die Anerkennung von im Ausland erworbenen beruflichen Abschlüsse
Falls Sie im Kreis Soest studieren möchten, finden Sie Informationen auf der Seite Studieren.
Das Soester EntwicklungsNetz (SEN e. V.) führt die Beratungen zur Anerkennung ausländischer Berufs- oder Studienabschlüsse durch. Für die Vereinbarung eines Beratungstermins melden Sie sich bitte beim Kommunalen Integrationszentrum Kreis Soest unter der Telefonnummer 02921/30-2844 (Fr. Hartmann). Weitere Informationen:
Anerkennung und Berufszugang für Ärzte und Fachärzte mit ausländischen Qualifikationen in Deutschland
Anerkennung und Berufszugang für Ingenieurinnen und Ingenieure mit ausländischen Qualifikationen in Deutschland
Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen