Verpflichtungserklärung bei Visaanträgen
Gastgeber müssen für ausländische Besucher, die für die Einreise ein Visum benötigen, in der Regel eine Verpflichtungserklärung abgeben. Darin erklärt der Gastgeber, für die Dauer des Aufenthaltes den Lebensunterhalt des Besuchers einschließlich der Leistungen im Krankheitsfall oder der Ausreise sicher zu stellen. Der Gastgeber kann den Aufenthalt seiner Gäste über ein Mindesteinkommen, ein Sparbuch oder über eine Bürgschaft absichern.
Eine Verpflichtungserklärung kann nicht von folgenden Personen abgegeben werden:
- Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), Sozialgesetzbuch II (SGB II) oder Sozialgesetzbuch XII (SGB XII)
- Ausländer, wenn sie folgendes besitzen: Duldung, Aufenthaltsgestattung,
Visum für Besuchszwecke, kurzfristige Aufenthaltserlaubnisse.
Darüber hinaus muss der Besucher über eine Krankenversicherung verfügen, die auch für den Aufenthalt in Deutschland gilt. Eine Alternative ist eine Reisekrankenversicherung.
Ablauf
Der Kreis Soest kann die Verpflichtungserklärung ausstellen, sobald die Daten der Gäste vollständig vorliegen und der Aufenthalt mit dem vereinbarten Betrag abgesichert ist. Die Verpflichtungserklärung schickt der Gastgeber anschließend, eventuell mit einer privaten Reisekrankenversicherung, an seinen Gast. Dieser kann nun das Besuchsvisum bei der Deutschen Botschaft im Heimatland beantragen.
Möglichkeiten der Absicherung
Es bestehen drei verschiedene Möglichkeiten, den Gast abzusichern. Um die Höhe des Absicherungsbetrags zu bestimmen, ist vorab ein telefonisches oder persönliches Gespräch mit dem Bürgerservice erforderlich.
Absicherung über das Mindesteinkommen
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate (z. B. Verdienstbescheinigung, Rentenbescheid); das Einkommen des Ehepartners kann mit hinzugezogen werden, wenn eine entsprechende Vollmacht (formlos) und der Personalausweis vorgelegt werden.
- Für Selbstständige: Eine aktuelle Bescheinigung eines Steuerberaters, aus der das voraussichtliches Nettoeinkommen (nach Abzug von Einkommenssteuer und aller Sozialversicherungsbeiträge) im letzten Quartal hervor geht. Außerdem muss erkennbar sein, dass der Betrieb nicht vor der Auflösung steht.
Absicherung über ein Sparbuch
Der Gastgeber kann im Bürgerservice ein Sparbuch mit einer Verfügungsbeschränkung als Sicherheit hinterlegen. Folgende Verfügungsbeschränkung muss von der Bank eingetragen sein. „Diese Verfügungsbeschränkung kann nur mit Zustimmung des Kreises Soest, Ausländerbehörde, Hoher Weg 1-3, 59494 Soest geändert oder aufgehoben werden. Für Ansprüche aus Sicherung der Kosten des Aufenthaltes (Unterkunft, Verpflegung, etc.) und der Rückreise von Frau/Herrn ... (Vorname, Name, Geb.-Datum)."
Absicherung über eine Bankbürgschaft
Im Bürgerservice kann auch eine Bankbürgschaft als Sicherheit hinterlegt werden. In der Bankbürgschaft muss ein Geldbetrag als Sicherheit garantiert werden, welcher die Pfändungsfreigrenze übersteigt. Folgende Daten müssen von der Bank in die Bürgschaft eingetragen werden: „Adressat: Kreis Soest, Ausländerbehörde, Hoher Weg 1-3, 59494 Soest. Für Ansprüche aus Sicherung der Kosten des Aufenthaltes (Unterkunft, Verpflegung, etc.) und der Rückreise von Frau/Herrn ... (Vorname, Name, Geb.-Datum)."
Kosten
- Verpflichtungserklärung: 29 Euro
- Zusätzlich eventuell noch 2 Euro für eine formlose Einladung für Besucher aus der ehemaligen UdSSR
Notwendige Unterlagen
Gültigen Ausweis oder Pass. Außerdem je nach Einzelfall:
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate oder Bescheinigung des Steuerberaters,
- Sparbuch,
- oder Bankbürgschaft
Daten der Gäste:
- Name, Vorname (deutsche Schreibweise)
- Geburtsdatum
- Geburtsort
- Heimatanschrift
- Nummer des Reisepasses (falls vorhanden)
- Verwandtschaftsverhältnis