Visum
Ausländerinnen und Ausländer, die nicht Staatsangehörige eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union sind, benötigen zur Einreise in die Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich ein Visum. Es gibt aber auch Ausnahmen: Für bestimmte Aufenthalte hat die Europäische Union die Visumpflicht für Angehörige einiger Staaten aufgehoben.
Ob Sie ein Visum benötigen, können Sie hier in der Auflistung des Auswärtigen Amtes erfahren. Dort finden Sie auch Informationen zu den Visabestimmungen sowie elektronische Antragsunterlagen in verschiedenen Sprachen.
Besuchsvisum
Wenn Sie sich zu Besuch in Deutschland aufhalten möchten, benötigen Sie ein Besuchsvisum. Dieses kann in dem Land, in dem Sie sich aufhalten, bei der deutschen Auslandsvertretung beantragt werden.
Im Regelfall muss vor dem Stellen des Antrages durch die einladende Person eine Verpflichtungserklärung abgegeben werden. Außerdem muss nachgewiesen werden, dass ein Reisekrankenversicherungsschutz besteht. Mit Abgabe der Verpflichtungserklärung bestätigt die einladende Person, dass sie für alle Kosten aufkommt, die durch Ihren Aufenthalt entstehen. Für Besuchaufenthalte im Kreis Soest wird die Verpflichtungserklärung beim BürgerService abgegeben. Ansprechpartner und weitere Informationen dazu können Sie hier finden.
Langfristige Aufenthalte
Sofern Sie nicht nur vorübergehend, sondern dauerhaft nach Deutschland kommen möchten, müssen Sie ebenfalls in dem Land, in dem Sie sich aufhalten, ein entsprechendes Visum bei der deutschen Auslandsvertretung beantragen. Der Antrag wird dann von der Auslandsvertretung und der Ausländerbehörde des Kreises Soest geprüft.
Für einen langfristigen Aufenthalt gibt es viele verschiedene Aufenthaltszwecke. Dazu gehören beispielsweise der Familiennachzug zum Ehegatten oder die Arbeitsaufnahme in Deutschland. Aufgrund der vielen verschiedenen Visazwecke empfiehlt es sich, vor Beantragung des Visums Kontakt mit der deutschen Auslandsvertretung aufzunehmen. So können Sie sich bereits im Vorfeld zum Visaantrag beraten und die benötigten Unterlagen und Verfahrensschritte erläutern lassen.