Sprachkurse
Zur Teilnahme an einem Intensivsprachkurs, der nicht der Studienvorbereitung dient, kann eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden.
Ein Intensivsprachkurs liegt vor, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- täglicher Unterricht
- mindestens 18 Unterrichtsstunden pro Woche
- Ausrichtung des Sprachkurses auf den Erwerb umfassender
deutscher Sprachkenntnisse
Die Teilnahme an Abend- und Wochenendkursen ist nicht ausreichend.
Damit eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden kann, müssen Sie außerdem die ausreichende Sicherung des Lebensunterhalts - zum Beispiel durch eine Verpflichtungserklärung - und einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz für die Zeit des Aufenthaltes in Deutschland nachweisen.
Die Aufenthaltserlaubnis kann für die Dauer des Intensivsprachkurses, längstens jedoch für zwölf Monate erteilt werden. Eine weitere Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis, auch zu einem anderen Aufenthaltszweck, ist nicht möglich.