• Startseite
  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutz
Deutsch Englisch Russisch Tuerkisch Französisch Griechisch Italienisch Polnisch Spanisch

Headerimage
  • Mehr über uns
  • Städte
    + Gemeinden
  • Beratung
    + Freizeit
  • Bildung
    + Sprache
  • Arbeiten
    + Aufenthalt
  • Soziale
    Leistungen
  • Gesundheit
    + Familie
  • Zahlen
    + Fakten
Sie sind hier: » Arbeiten + Aufenthalt » Studium, Sprachkurse, Schulbesuch
Arbeiten
 
  • Ausbildungsaufenthalt
  • Au-Pair
  • Arbeitsplatzsuche
  • Beschäftigung
  • Blaue Karte EU
  • Hochqualifizierte
  • Selbstständige
  • Anerkennung von ausländischen Abschlüssen
  • Existenzgründung
 
Aufenthalt
 
  • Freizügigkeitsrecht (EU)
  • Visum
  • Familiennachzug
  • Studium, Sprachkurse, Schulbesuch
    • Studium
    • Sprachkurse
    • Schulbesuch
  • Niederlassungserlaubnis und Daueraufenthalt-EG
  • Asylsuchende
  • Einbürgerung
  • Häufige Fragen
 

Schulbesuch

Ausländische Schülerinnen und Schüler können für einen zeitlich begrenzten Schüleraustausch nach Deutschland einreisen. Zur Einreise in die Bundesrepublik Deutschland ist zu diesem Zweck grundsätzlich ein Visum erforderlich. Dies gilt nicht, wenn Sie zu diesem Aufenthaltszweck von der Visumpflicht befreit sind.

 

Damit ein Visum erteilt werden kann, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

 

  • Nachweis über die Lebensunterhaltssicherung, zum Beispiel durch eine Kostenübernahmeerklärung einer Schüleraustauschorganisation

 

  • Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz für die beabsichtigte Aufenthaltsdauer in Deutschland

 

  • Bescheinigung der deutschen Schule über Ihre Aufnahme und
    die Dauer des Schüleraustausches

 

Sobald im Visaverfahren nachgewiesen wurde, dass alle Voraussetzungen erfüllt sind, kann eine Aufenthaltserlaubnis zum Schulbesuch erteilt werden. Diese ist zweckgebunden und kann deshalb in der Regel nicht verlängert werden.

Downloads auf dieser Seite:
Flyer zum Visaverfahren zur Teilnahme an einem Schüleraustausch in Deutschland
Flyer Informationen zur Abgabe einer Verpflichtungserklärung

Drucken Diese Seite drucken

Kontakte

 

Termin vereinbaren

 

  • Aktuell sind persönliche Vorsprachen ohne Termin leider nicht möglich.

  • Bitte verwenden Sie für eine Terminanfrage unser Kontaktformular.

 

  • Bitte haben Sie Verständnis, dass eine Rückmeldung aufgrund der Vielzahl von Anfragen eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen kann.

 

 

 

 

 

 

 

Stadt Lippstadt
Ausländerbehörde


Geiststraße 47
59555 Lippstadt


Termin vereinbaren

Bitte kontaktieren Sie Ihren jeweiligen Sachbearbeiter zwecks Terminabsprache.

Persönliche Vorsprachen sind ohne Termin aktuell nicht möglich.

 

 
Logo KOMM-IN NRW