Schulbesuch
Ausländische Schülerinnen und Schüler können für einen zeitlich begrenzten Schüleraustausch nach Deutschland einreisen. Zur Einreise in die Bundesrepublik Deutschland ist zu diesem Zweck grundsätzlich ein Visum erforderlich. Dies gilt nicht, wenn Sie zu diesem Aufenthaltszweck von der Visumpflicht befreit sind.
Damit ein Visum erteilt werden kann, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Nachweis über die Lebensunterhaltssicherung, zum Beispiel durch eine Kostenübernahmeerklärung einer Schüleraustauschorganisation
- Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz für die beabsichtigte Aufenthaltsdauer in Deutschland
- Bescheinigung der deutschen Schule über Ihre Aufnahme und
die Dauer des Schüleraustausches
Sobald im Visaverfahren nachgewiesen wurde, dass alle Voraussetzungen erfüllt sind, kann eine Aufenthaltserlaubnis zum Schulbesuch erteilt werden. Diese ist zweckgebunden und kann deshalb in der Regel nicht verlängert werden.