Studium, Sprachkurse, Schulbesuch
Sie möchten als Nicht-EU-Bürger in Deutschland studieren, einen Sprachkurs besuchen oder eine Ausbildung absolvieren? Dann benötigen Sie in der Regel ein Visum, um in die Bundesrepublik Deutschland einzureisen.
Im Allgemeinen ist darauf zu achten, dass der jeweilige Aufenthalt ziel- und zweckgebunden ist. Das Ausbildungsziel sollte daher möglichst schnell erreicht werden können. Neben den grundsätzlichen Voraussetzungen, wie der Sicherung des Lebensunterhalts und einem ausreichenden Krankenversicherungsschutz, gelten je nach Aufenthaltszweck unterschiedliche Voraussetzungen.
Bitte haben Sie Verständnis, dass es sich hier um allgemeine Informationen zum „Regelfall" handelt, von denen der Einzelfall abweichen kann. Wenn Sie konkrete Informationen wünschen oder weitere Fragen haben, stehen Ihnen die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Ausländerbehörde gerne zur Verfügung.