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Freizügigkeitsrecht (EU)

Der Aufenthalt von EU- und EWR-Bürgern, deren Familienangehörigen und Staatsangehörigen der Schweiz richtet sich nach dem Freizügigkeitsgesetz/EU.

Unter welchen Voraussetzungen Sie in Deutschland freizügigkeitsberechtigt sind und was bei der  Einreise und dem Aufenthalt von drittstaatsangehörigen Familienangehörigen zu beachten ist, können Sie auf den folgenden Seiten erfahren.

 

Weitere Informationen:
Karte der EU-Staaten und Beitrittskandidaten
Downloads zu dieser Seite:
Liste der uneingeschränkt und der eingeschränkt freizügigkeitsberechtigten EU-Staaten

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Weitere Informationen

 

Gesetz über die
Freizügigkeit von
Unionsbürgern

 

Kontakte

 

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Stadt Lippstadt
Ausländerbehörde


Geiststraße 47
59555 Lippstadt


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