Freizügigkeitsrecht (EU)
Der Aufenthalt von EU- und EWR-Bürgern, deren Familienangehörigen und Staatsangehörigen der Schweiz richtet sich nach dem Freizügigkeitsgesetz/EU.
Unter welchen Voraussetzungen Sie in Deutschland freizügigkeitsberechtigt sind und was bei der Einreise und dem Aufenthalt von drittstaatsangehörigen Familienangehörigen zu beachten ist, können Sie auf den folgenden Seiten erfahren.
Weitere Informationen:
Downloads zu dieser Seite: