Familiennachzug
Familiennachzug bedeutet, dass Familienangehörige wie Ehegatten und Kinder unter bestimmten Voraussetzungen zu einem deutschen Staatsangehörigen oder einem in Deutschland dauerhaft lebenden ausländischen Staatsangehörigen nachziehen können. Je nach Fall gibt es unterschiedliche Voraussetzungen für einen Familiennachzug, über die Sie hier allgemeine Informationen finden.
Allgemeine Informationen zum:
Bitte haben Sie Verständnis, dass es sich hier um allgemeine Informationen zum „Regelfall" handelt, von denen der Einzelfall abweichen kann. Wenn Sie konkrete Informationen wünschen oder weitere Fragen haben, stehen Ihnen die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Ausländerbehörde gerne zur Verfügung.