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Familiennachzug

Familiennachzug bedeutet, dass Familienangehörige wie Ehegatten und Kinder unter bestimmten Voraussetzungen zu einem deutschen Staatsangehörigen oder einem in Deutschland dauerhaft lebenden ausländischen Staatsangehörigen nachziehen können. Je nach Fall gibt es unterschiedliche Voraussetzungen für einen Familiennachzug, über die Sie hier allgemeine Informationen finden.

 

Allgemeine Informationen zum:

 

  • Ehegattennachzug 

 

  • Kindernachzug 

 

Bitte haben Sie Verständnis, dass es sich hier um allgemeine Informationen zum „Regelfall" handelt, von denen der Einzelfall abweichen kann. Wenn Sie konkrete Informationen wünschen oder weitere Fragen haben, stehen Ihnen die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Ausländerbehörde gerne zur Verfügung.

 

 

Weitere Informationen:
Familienzusammenführung syrischer Flüchtlinge

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Stadt Lippstadt
Ausländerbehörde


Geiststraße 47
59555 Lippstadt


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