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Einbürgerung

Ausländerinnen und Ausländer können durch Einbürgerung die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten. Durch die Einbürgerung werden sie gleichberechtigte Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik Deutschland mit allen Rechten und Pflichten als Staatsbürger. Zu den Rechten zählt insbesondere das Wahlrecht in den Gemeinden, Ländern und auf Bundesebene. Sie können auch selbst für ein Parlament kandidieren und damit Ihre Interessen aktiv vertreten.

 

Als deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger dürfen Eingebürgerte in Deutschland den Beruf frei wählen. Sie gehören dann auch zur Europäischen Union, genießen Freizügigkeit in Europa und können auch außerhalb unseres Kontinents ohne Visum in viele Länder reisen.

 

Die Kreisverwaltung Soest ist für das gesamte Kreisgebiet mit Ausnahme der Stadt Lippstadt zuständig. Für Personen, die im Ausland leben, ist das Bundesverwaltungsamt in Köln zuständig.

 

Die gesetzlichen Bestimmungen zur Einbürgerung sind sehr umfangreich. Der Kreis Soest berät Sie deshalb gerne, bevor Sie einen Antrag stellen! Um Wartezeiten zu vermeiden, kann gerne vorab ein Termin vereinbart werden. Die Kontaktdaten der zuständigen Sachbearbeiter und Sachbearbeiterinnen finden Sie auf der rechten Seite.

 

Voraussetzungen für eine Einbürgerung


Die zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit erforderlichen Voraussetzungen können Sie aus den anliegenden Infoblättern entnehmen:

 

  • Flyer - Einbürgerung nach § 10 StAG

Für Ausländerinnen und Ausländer, die bereits seit mehr als acht Jahren rechtmäßig in Deutschland leben

 

  • Flyer - Einbürgerung nach § 9 StAG

Für Ausländerinnen und Ausländer, die mit einem deutschen Ehegatten verheiratet sind und noch keine acht Jahre in Deutschland leben

 

Neben den allgemeinen Voraussetzungen müssen zudem

 

  • staatsbürgerliche Kenntnisse und
  • ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache

 

nachgewiesen werden.

 

Bei Kindern unter 16 Jahren reicht eine altersgemäße Sprachentwicklung in deutscher Sprache aus, die bei schulpflichtigen Kindern durch Schulzeugnisse nachgewiesen werden kann. Werden die Voraussetzungen nicht oder noch nicht erfüllt, kann eventuell nach anderen Bestimmungen eingebürgert werden. Der Kreis Soest berät Sie gerne!

 

Antrag stellen


Das Antragsformular steht hier als Download zur Verfügung und liegt in den Stadt- und Gemeindeverwaltungen aus. Nach dem Ausfüllen können die vollständigen Antragsunterlagen persönlich und unter Vorlage des Passes bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung direkt am Wohnort abgeben werden.


 

Weitere Informationen:
Integration in Nordrhein-Westfalen
Information des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge
Information des Bundesministeriums des Inneren
Downloads zu dieser Seite:
Flyer § 10 StAG
Liste der Prüfstellen für den Einbürgerungstest in NRW

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Kontakte

Kreis Soest
Einbürgerung

Frau Schulte
Telefon: 02921 30-2089
Telefax: 02921 30-3477
E-Mail: personenstand@kreis-soest.de


Erdgeschoss, Raum E069
Hoher Weg 1-3
59494 Soest
www.kreis-soest.de

Frau Rohde
Telefon: 02921 30-2496
Telefax: 02921 30-3477
E-Mail: personenstand@kreis-soest.de


Erdgeschoss, Raum E070
Hoher Weg 1-3
59494 Soest
www.kreis-soest.de

Stadt Lippstadt
Einbürgerung

Frau Begger
Geiststraße 47
59555 Lippstadt
Raum 1.09
Telefon: 02941 980-678
Telefax: 02941 980-78678
E-Mail: begger@
stadt-lippstadt.de

www.lippstadt.de


Frau Derxen
Geiststraße 47
59555 Lippstadt
Raum 1.08
Telefon: 02941 980-679
Telefax: 02941 980-78679
E-Mail: derxen.@
stadt-lippstadt.de

www.lippstadt.de

Weitere Informationen

Aktionsbüro Einbürgerung (ABE)

 
Logo KOMM-IN NRW