Einbürgerung
Ausländerinnen und Ausländer können durch Einbürgerung die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten. Durch die Einbürgerung werden sie gleichberechtigte Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik Deutschland mit allen Rechten und Pflichten als Staatsbürger. Zu den Rechten zählt insbesondere das Wahlrecht in den Gemeinden, Ländern und auf Bundesebene. Sie können auch selbst für ein Parlament kandidieren und damit Ihre Interessen aktiv vertreten.
Als deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger dürfen Eingebürgerte in Deutschland den Beruf frei wählen. Sie gehören dann auch zur Europäischen Union, genießen Freizügigkeit in Europa und können auch außerhalb unseres Kontinents ohne Visum in viele Länder reisen.
Die Kreisverwaltung Soest ist für das gesamte Kreisgebiet mit Ausnahme der Stadt Lippstadt zuständig. Für Personen, die im Ausland leben, ist das Bundesverwaltungsamt in Köln zuständig.
Die gesetzlichen Bestimmungen zur Einbürgerung sind sehr umfangreich. Der Kreis Soest berät Sie deshalb gerne, bevor Sie einen Antrag stellen! Um Wartezeiten zu vermeiden, kann gerne vorab ein Termin vereinbart werden. Die Kontaktdaten der zuständigen Sachbearbeiter und Sachbearbeiterinnen finden Sie auf der rechten Seite.
Voraussetzungen für eine Einbürgerung
Die zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit erforderlichen Voraussetzungen können Sie aus den anliegenden Infoblättern entnehmen:
Für Ausländerinnen und Ausländer, die bereits seit mehr als acht Jahren rechtmäßig in Deutschland leben
Für Ausländerinnen und Ausländer, die mit einem deutschen Ehegatten verheiratet sind und noch keine acht Jahre in Deutschland leben
Neben den allgemeinen Voraussetzungen müssen zudem
nachgewiesen werden.
Bei Kindern unter 16 Jahren reicht eine altersgemäße Sprachentwicklung in deutscher Sprache aus, die bei schulpflichtigen Kindern durch Schulzeugnisse nachgewiesen werden kann. Werden die Voraussetzungen nicht oder noch nicht erfüllt, kann eventuell nach anderen Bestimmungen eingebürgert werden. Der Kreis Soest berät Sie gerne!
Antrag stellen
Das Antragsformular steht hier als Download zur Verfügung und liegt in den Stadt- und Gemeindeverwaltungen aus. Nach dem Ausfüllen können die vollständigen Antragsunterlagen persönlich und unter Vorlage des Passes bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung direkt am Wohnort abgeben werden.