• Startseite
  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutz
Deutsch Englisch Russisch Tuerkisch Französisch Griechisch Italienisch Polnisch Spanisch

Headerimage
  • Mehr über uns
  • Städte
    + Gemeinden
  • Beratung
    + Freizeit
  • Bildung
    + Sprache
  • Arbeiten
    + Aufenthalt
  • Soziale
    Leistungen
  • Gesundheit
    + Familie
  • Zahlen
    + Fakten
Sie sind hier: » Arbeiten + Aufenthalt » Asylsuchende
Arbeiten
 
  • Ausbildungsaufenthalt
  • Au-Pair
  • Arbeitsplatzsuche
  • Beschäftigung
  • Blaue Karte EU
  • Hochqualifizierte
  • Selbstständige
  • Anerkennung von ausländischen Abschlüssen
  • Existenzgründung
 
Aufenthalt
 
  • Freizügigkeitsrecht (EU)
  • Visum
  • Familiennachzug
  • Studium, Sprachkurse, Schulbesuch
  • Niederlassungserlaubnis und Daueraufenthalt-EG
  • Asylsuchende
  • Einbürgerung
  • Häufige Fragen
 

Asylsuchende

Um in Deutschland als Flüchtling anerkannt zu werden, weil Sie in Ihrem Heimatland wegen Ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe oder wegen Ihrer politischen Überzeugung verfolgt wurden, müssen Sie bei dem zuständigen Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Asyl beantragen. Im Rahmen des Asylverfahrens wird dann geprüft, ob Sie als Asylberechtigter oder als Flüchtling anerkannt werden oder ob Abschiebehindernisse bezüglich Ihres Heimatlandes bestehen und Ihnen aufgrund dessen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden kann.

 

Wenn das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge positiv über Ihren Asylantrag entscheidet und feststellt, dass Sie Asylberechtigt oder anerkannter Flüchtling sind oder hinsichtlich Ihres Herkunftsstaates Abschiebehindernisse feststellt, erhalten Sie von der Ausländerbehörde eine entsprechende Aufenthaltserlaubnis.

 

Sollte Ihr Asylantrag rechtskräftig abgelehnt werden, sind Sie verpflichtet, Deutschland zu verlassen. Es gibt Organisationen, wie zum Beispiel die International Organisation for Migration (IOM),  die Sie bei der freiwilligen Rückreise in Ihr Heimatland beraten und unterstützen können. Diese Hilfe beinhaltet oft auch eine finanzielle Starthilfe.

 

Handbook Germany gibt in Videos und Texten Antworten auf Fragen von A-Z zum Leben in Deutschland und das in sieben Sprachen. Mit wichtigen Tipps zu Asyl, Wohnung, Gesundheit, Arbeit und Ausbildung sowie zu Kita, Studium und vielem mehr.

 

Weitere Informationen:
Informationen & Formulare des Service Centers Aufenthalt
IOM-Informationsbätter und Antragsformulare (mehrsprachig) zur Förderung der freiwilligen Ausreise

Drucken Diese Seite drucken

Kontakte


Diakonie Ruhr-Hellweg
 

Flüchtlingsberatung

 

Wiesenstraße 15
Telefon: 02921 3620-160
Telefax: 02921 3620-169
E-Mail: zelzein@diakonie-ruhr-hellweg.de                                                              

hdrucks@diakonie-ruhr-hellweg.de 

 

www.diakonie-hsk-soest.de

 

 

 
Logo KOMM-IN NRW