Asylsuchende
Um in Deutschland als Flüchtling anerkannt zu werden, weil Sie in Ihrem Heimatland wegen Ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe oder wegen Ihrer politischen Überzeugung verfolgt wurden, müssen Sie bei dem zuständigen Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Asyl beantragen. Im Rahmen des Asylverfahrens wird dann geprüft, ob Sie als Asylberechtigter oder als Flüchtling anerkannt werden oder ob Abschiebehindernisse bezüglich Ihres Heimatlandes bestehen und Ihnen aufgrund dessen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden kann.
Wenn das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge positiv über Ihren Asylantrag entscheidet und feststellt, dass Sie Asylberechtigt oder anerkannter Flüchtling sind oder hinsichtlich Ihres Herkunftsstaates Abschiebehindernisse feststellt, erhalten Sie von der Ausländerbehörde eine entsprechende Aufenthaltserlaubnis.
Sollte Ihr Asylantrag rechtskräftig abgelehnt werden, sind Sie verpflichtet, Deutschland zu verlassen. Es gibt Organisationen, wie zum Beispiel die International Organisation for Migration (IOM), die Sie bei der freiwilligen Rückreise in Ihr Heimatland beraten und unterstützen können. Diese Hilfe beinhaltet oft auch eine finanzielle Starthilfe.
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