Aufenthalt
Auf den folgenden Seiten finden Sie Informationen und Hinweise zu den gängigen Aufenthaltszwecken in Deutschland.
Sie möchten eine der auf den folgenden Seiten genannten Dienstleistungen der Ausländerbehörde in Anspruch nehmen oder wünschen eine ausländerrechtliche Beratung? Dann bitten wir Sie, mit der für Sie zuständigen Sachbearbeiterin oder den für Sie zuständigen Sachbearbeiter einen Termin zu vereinbaren. Durch die Terminvereinbarung vermeiden Sie lange Wartezeiten. Zudem erfahren Sie bereits im Vorfeld, welche Unterlagen zur Bearbeitung Ihres Anliegens benötigt werden. Den für Sie zuständigen Mitarbeiter oder die für Sie zuständige Mitarbeiterin finden Sie auf der rechten Seite.
Seit dem 01. September 2011 werden die Aufenthaltstitel als sogenannte elektronische Aufenthaltstitel (eAT) mit zertifiziertem Chip ausgestellt. Mit der Einführung des eAT im Kreditkartenformat wurden die bisherigen Aufenthaltstitel in Form eines Klebeetiketts, die Aufenthalts- und Daueraufenthaltskarte und der Ausweisersatz in Papierform abgelöst. Weitergehende Informationen zum elektronischen Aufenthaltstitel können Sie hier finden.
Die bisherigen Aufenthaltstitel in den Reisepässen und Passersatzpapieren behalten bis längstens 31. August 2021 ihre Gültigkeit. Die Ausstellung des elektronischen Aufenthaltstitels wird daher erst bei Ablauf der Aufenthaltserlaubnis oder bei Ausstellung eines neuen Reisepasses notwendig.